M+E-Topthema Arbeitszeit
Arbeitszeit flexibler und differenzierter gestalten
Unternehmen brauchen, um im globalen Wettbewerb bestehen zu können, neben wettbewerbsfähigen Produkten und Dienstleistungen intelligente, möglichst flexible Arbeitszeitregelungen. Unter dem Eindruck der Globalisierung, des demografischen Wandels und disruptiver Veränderungen in der Arbeitswelt infolge fortschreitender Digitalisierung müssen Arbeitszeiten noch flexibler und differenzierter werden als sie dies bei den meisten Unternehmen ohnehin schon sind. Hinzu kommt ein gesellschaftlicher Wandel, einhergehend mit einer veränderten Erwartungshaltung der Beschäftigten im Hinblick auf Arbeitszeiten, die sich vereinbaren lassen mit familiären Verpflichtungen.
Dies in Einklang zu bringen, ist eine der wichtigsten mitbestimmungspflichtigen Aufgaben der Betriebsparteien. Die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens geben den Betriebsparteien zur Wahrnehmung dieser Aufgabe einen hochflexiblen Gestaltungsrahmen an die Hand. Dabei sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur täglichen bzw. wöchentlichen Höchstarbeitszeit, der Ruhepausen und der Ruhezeiten sowie zur Sonn- und Feiertagsarbeit, die durch die tarifvertraglichen Regelungen nicht eingeschränkt werden, zu beachten. Weitere gesetzliche Bezugspunkte sind das Teilzeit- und Befristungsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz.