Im Tarifabschluss vom 24. Mai 2012 wurde neben einer Entgelterhöhung ab dem 1. Mai 2012 um 4,3 Prozent die Übernahme der Ausgebildeten neu geregelt sowie erstmalig eine tarifliche Regelung zum Einsatz von Zeitarbeitnehmern getroffen.

Entgelt

Die Laufzeit des neuen Entgeltabkommens erstreckt sich vom 1. April 2012 bis zum 30. April 2013 (13 Monate). Für die Zeit vom 1. April 2012 bis zum 30. April 2012 gelten die bisherigen Entgelttabellen, gültig ab 1. April 2011, weiter. Mit Wirkung ab 1. Mai 2012 werden die Monatsgrundentgelte um 4,3 % erhöht.

Übernahme Ausgebildeter

Die Übernahme Ausgebildeter wurde neu geregelt: Danach empfehlen die Tarifvertragsparteien, dass Ausgebildete in der Regel nach bestandener Abschlussprüfung unbefristet in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden sollen.

Zur Gestaltung der Übernahme hat der Arbeitgeber folgende Optionen:

1.Der Arbeitgeber ermittelt zu Beginn der Ausbildung den voraussichtlichen Bedarf und legt mit dem Betriebsrat die Anzahl der unbefristet zu Übernehmenden in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung fest. Über Bedarf Ausgebildete haben in diesem Fall keinen Übernahmeanspruch oder

2. der Arbeitgeber legt sechs Monate vor dem Ausbildungsende eines Jahrgangs den Bedarf einseitig fest und übernimmt im Anschluss die festgelegte Anzahl Ausgebildeter unbefristet. Über Bedarf Ausgebildete haben in diesem Fall Anspruch auf eine Übernahme für 12 Monate.

Die bisherigen Ausnahmetatbestände (keine Übernahme aus personenbedingten Gründen / wegen akuter Beschäftigungsprobleme) bleiben unverändert bestehen.

Leih-/Zeitarbeit

Der Einsatz von Leih- /Zeitarbeitnehmern unterliegt wie bisher und unverändert den allgemeinen Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).

Neu hinzu kommt allerdings, dass eine vorläufige Durchführung des Einsatzes eines Leih-/Zeitarbeitnehmers gem. § 100 BetrVG zukünftig erst nach einer Frist von 10 Kalendertagen seit Mitteilung an den Betriebsrat bzw. 3 Tage nach seiner Zustimmungsverweigerung möglich ist. Außerdem ist Leih- /Zeitarbeitnehmern nach 24 Monaten Einsatz im gleichen Entleihbetrieb vom dortigen Arbeitgeber, also dem Entleiher, ein Übernahmeangebot zu machen.

Diese beiden Neuregelungen können durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung mit Regelungen zum Einsatz von Leih- / Zeitarbeit abgelöst werden. Darin soll dann gleichzeitig die innerbetriebliche Flexibilität erhöht werden, nämlich beispielsweise durch einen höheren Anteil der Beschäftigten (anstatt 18 % bis zu 30 % der Beschäftigten), die per Individualvereinbarung bis zu 40 Wochenstunden arbeiten können, oder - bei Übernahme eines Leih-/Zeitarbeitnehmers - durch ein zusätzliches Arbeitszeitvolumen der Gesamtbelegschaft.

Die "Tarifkarte 2012/13" zum Download